Abmahnung wegen Einbindung von Google Fonts
Zur Zeit werden vermehrt Abmahnungen an Seitenbetreiber geschickt, die auf ihren Webseiten Google Fonts eingebunden haben.
Diese kommen beispielsweise vom Rechtsanwalt Kilian Lennard für seinen Mandanten IG Datenschutz bzw. Martin Ismail oder von der Kanzlei RAAG für den Mandanten Wang YU.
Was genau wird da abgemahnt?
Abgemahnt wird die dynamische Einbindung von Schriftarten über Google Fonts. Hierbei wird die Schriftart beim Besuch der Seite durch den Browser von Google-Servern geladen. Dabei wird das personenbezogene Datum IP-Adresse in Verbindung mit der aufgerufenen Seite an Google übermittelt. Ohne die vorherige ausdrückliche Erlaubnis durch den Besucher stellt dies einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Besuchers dar. Dies hat Landgericht München I in seinem Urteil (Az: 3 O 17493/20) vom 20.01.2022 entschieden. Dem Kläger wurde hierbei auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,- € zugesprochen.
Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?
Achtung: Dies stellt lediglich meine persönliche Meinung als Laie dar. Dies ist keine rechtliche Beratung!
Da es sich bei den beiden Abmahnwellen um Massen-Abmahnungen handelt, sehen das viele Anwälte als einen klaren Rechtsmissbrauch an.
Eine solche Abmahnung würde ich persönlich komplett ignorieren, da es sich auch offensichtlich nicht um eine tatsächliche Abmahnung handelt.
Es wird weder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht, noch werden rechtliche Schritte definiert. Es wird auch keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Bei der unfassbaren Anzahl an versendeten Abmahnungen sehe ich persönlich die Wahrscheinlichkeit als extrem gering an, dass hier weitere rechtliche Schritte unternommen werden.
Zudem wurde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Software zum Erfassen der Daten verwendet. Und die Persönlichkeitsrechte von Software können nicht verletzt werden (zumindest nicht, wenn es sich nicht um eine extrem hoch entwickelte KI handelt).
Aber ...
Auf jeden Fall sollten die Schriftarten umgehend lokal eingebunden werden. Hierfür gibt es nützliche Tools, wie z.B. den Google Webfonts Helper (Projekt auf GitHub). Dieser stellt Ihnen die Schriftarten in allen nötigen Formaten zur Verfügung und generiert Ihnen auch gleich das nötige CSS.
Gibt es weitere potentielle Gefahren?
Neben der Einbindung von Google Fonts werden von vielen Seitenbetreibern auch andere Daten von Drittanbietern eingebunden. Offensichtliche Beispiele sind YouTube-Videos, Instagram-Feeds oder Google-Maps. Aber es können auch weniger offensichtliche Dinge sein. So werden sehr häufig JavaScript-Bibliotheken über ein Content Delivery Network (CDN) geladen. Auch hierbei werden wie bei Google Fonts Informationen zu den Besuchern an den Betreiber des CDN gesendet. Im schlimmsten Fall sogar in die USA, die als unsicheres Drittland gelten, was den Datenschutz angeht.
Wir erstellen Ihre Seite DSGVO-konform
Webseiten erstellen wir so, dass sie keine Daten sammeln und an Dritte weitergeben. Sie sind damit unabhängig von Dritten und Ihre Seite lädt viel schneller, was auch positiv auf Ihr Ranking bei Google wirkt. Dabei achten wir vor allem auf folgendes:
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Nur technisch notwendige Cookies
Wir verwenden nur technisch zwingend notwendige Session-Cookies, die nach dem Verlassen der Seite automatisch gelöscht werden. Da Sie für technisch zwingend notwendige Cookies keine Erlaubnis einholen müssen, kann man auf ein nerviges Cookie-Popup verzichten. Es reicht hier ein eindeutiger Hinweis in der Datenschutzerklärung. -
Kein unnötiger Ballast
Wir verwenden kein WordPress und keine Webbaukästen, sondern unser eigenes sehr performantes Content Management System. Ihre Seite wird also ohne unnötigen Ballast von Drittanbietern erstellt. Selbstverständlich können Sie dennoch die Inhalte Ihrer Webseite später selbst bearbeiten - und das ohne vorher Schulungen besuchen zu müssen. -
Kein Laden von externen Daten
Schriftarten werden lokal eingebunden und nicht von Google Fonts oder anderen Diensten geladen. Auch notwendige JavaScript-Bibliotheken und Grafiken werden lokal abgelegt und nicht über ein CDN geladen. Das erzeugt zwar auf Ihrer Seite etwas mehr Traffic, dafür sind Sie aber auch unabhängig von Diensten Dritter. -
DSGVO-konforme Alternative zu Google Maps
Für interaktive Karten verwenden wir OpenStreetMap statt Google Maps. Die Kartendaten werden dabei über einen Proxy geladen, so dass keine Daten Ihrer Nutzer an OpenStreetMap weitergegeben werden. -
Kein Einbinden von externen Videos
Auch Videos werden über einen lokalen Videoplayer eingebunden, statt auf Dienste wie YouTube zurückzugreifen. Wenn Sie viele Videos haben und mit vielen Views rechnen, dann können wir Ihnen auch einen eigenen Streaming-Server erstellen, um die Webseite zu entlasten.
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