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DSGVO & Datenschutz

Google Fonts Abmahnung

Abmahnung wegen Google Fonts erhalten – oder Sorge, eine zu bekommen? Wir erklären die aktuelle Rechtslage und stellen das Problem ab: Wir machen Ihre Website DSGVO-konform – ohne externe Schriften, ohne Drittanbieter, ohne Cookie-Banner.

Schriften lokal eingebunden Keine Daten an Google Schnellere Ladezeiten
Google Fonts Abmahnung erhalten – Seite DSGVO-konform machen
Worum geht es?

Was ist die Google Fonts Abmahnung?

Viele Websites laden ihre Schriftarten direkt von Google-Servern (Google Fonts). Bei dieser dynamischen Einbindung wird beim Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen – ein personenbezogenes Datum. Das Landgericht München I sah darin am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) einen DSGVO-Verstoß und sprach dem Kläger 100 € Schadensersatz zu.

In der Folge verschickten einzelne Akteure massenhaft Abmahnungen und abmahnartige Schadensersatzforderungen. Bekannt wurden unter anderem die Wellen rund um „IG Datenschutz" bzw. Martin Ismail (über RA Kilian Lennard) sowie Wang Yu (über die Kanzlei RAAG) – insgesamt über 100.000 Schreiben.

Aktuelle Rechtslage (Stand 2026)

Die Massenabmahnungen sind vorbei – das Grundproblem bleibt

Die gute Nachricht: Die große Abmahnwelle ist weitgehend Geschichte. Mehrere Gerichte stuften das automatisierte, massenhafte Vorgehen als rechtsmissbräuchlich ein – etwa das LG München I (30.03.2023, Az. 4 O 13063/22) und österreichische Gerichte (2024). Das LG Hannover sprach am 01.07.2024 keinen Schadensersatz zu, wenn der IP-Abruf durch einen eigenen Webcrawler selbst provoziert wurde; gegen einzelne Abmahner wurden zudem Strafanzeigen wegen versuchter Erpressung gestellt.

Gleichzeitig besteht das datenschutzrechtliche Grundproblem fort: Extern geladene Google Fonts übertragen weiterhin die IP-Adresse ohne Einwilligung. Der Bundesgerichtshof hat das Thema am 28.08.2025 (Az. VI ZR 258/24) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt – eine Grundsatzentscheidung mit Leitwirkung steht noch aus. Gezielte Einzelabmahnungen durch Wettbewerber und Bußgelder durch Datenschutzbehörden bleiben möglich.

Kurz gesagt: Die sauberste Lösung ist und bleibt, die Schriften lokal einzubinden – dann gibt es keinen Datentransfer und damit keinen Angriffspunkt.

Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine, laienverständliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine konkrete Abmahnung erhalten haben, lassen Sie diese im Zweifel anwaltlich prüfen.
Was tun?

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Nehmen Sie ein Schreiben ernst – aber zahlen Sie nichts ungeprüft und unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne sie geprüft zu haben. Solche Erklärungen sind oft sehr weit gefasst. Ob und wie Sie reagieren sollten, hängt vom Einzelfall ab; bei einer echten, anwaltlichen Abmahnung ist rechtlicher Rat sinnvoll.

Unabhängig davon gilt: Beseitigen Sie die Ursache umgehend und binden Sie Ihre Schriften lokal ein. Praktische Helfer wie der Google Webfonts Helper stellen die Schriftdateien in allen Formaten bereit und erzeugen das passende CSS. Achten Sie dabei auch auf weitere Drittanbieter, die unbemerkt Daten übertragen: über ein CDN geladene JavaScript-Bibliotheken, eingebettete YouTube-Videos, Instagram-Feeds oder Google Maps – im schlimmsten Fall landen Daten sogar in den USA.

Unsere Lösung

Wir machen Ihre Seite DSGVO-konform

Wir erstellen Websites so, dass sie keine Daten sammeln und an Dritte weitergeben. Das macht Sie unabhängig – und Ihre Seite lädt schneller, was sich positiv auf das Ranking auswirkt.

Schriften lokal eingebunden

Keine Google Fonts von externen Servern – die Schriften liegen lokal, es wird keine IP übertragen.

Nur notwendige Cookies

Wenn überhaupt, nur technisch zwingend notwendige Session-Cookies – kein nerviges Cookie-Banner nötig.

Kein unnötiger Ballast

Kein WordPress, keine Baukästen – eigenes, performantes CMS. Inhalte später selbst bearbeiten, ohne Schulung.

Karten ohne Google Maps

Interaktive Karten über OpenStreetMap – via Proxy, damit keine Nutzerdaten weitergegeben werden.

Keine externen Videos

Videos laufen über einen lokalen Player statt YouTube – auf Wunsch mit eigenem Streaming-Server.

Keine externen Daten

Auch JavaScript-Bibliotheken und Grafiken liegen lokal statt im CDN – Sie bleiben unabhängig von Dritten.

FAQ

Häufige Fragen zur Google Fonts Abmahnung

Was ist die Google Fonts Abmahnung?
Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts. Beim Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen; das LG München I wertete dies 2022 als DSGVO-Verstoß und sprach 100 € Schadensersatz zu. Daraufhin kam es zu massenhaften Abmahnschreiben.
Muss ich die geforderten 100 € zahlen?
Das ist eine Einzelfallfrage und keine Rechtsberatung. Mehrere Gerichte stuften die Massenabmahnungen als rechtsmissbräuchlich ein. Zahlen Sie nichts ungeprüft; bei einer konkreten Abmahnung lassen Sie diese anwaltlich prüfen.
Wie reagiere ich auf eine Google-Fonts-Abmahnung?
Ernst nehmen, aber nichts ungeprüft zahlen und keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Beseitigen Sie die Ursache (Schriften lokal einbinden) und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.
Wie binde ich Google Fonts DSGVO-konform ein?
Laden Sie die Schriften nicht von Google, sondern binden Sie sie lokal ein. Dann wird keine IP-Adresse an Google übertragen und es ist keine Einwilligung nötig. Tools wie der Google Webfonts Helper liefern die Dateien und das passende CSS.
Ist das Thema 2026 noch relevant?
Die Massenabmahnwelle ist weitgehend vorbei, das DSGVO-Grundproblem besteht aber weiter. Der BGH hat 2025 Kernfragen dem EuGH vorgelegt; eine Grundsatzentscheidung steht aus. Gezielte Einzelabmahnungen und behördliche Bußgelder bleiben möglich.
Was kostet eine DSGVO-konforme Umsetzung?
Das hängt vom Umfang ab. Oft genügt es, Schriften und externe Dienste lokal einzubinden; bei einem Relaunch bleiben Layout und Inhalte erhalten. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot.

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